Wozu das gut ist: Sobald Geld zwischen Ihnen und Ihrer Firma hin- und herläuft — private Ausgabe von der Firmenkarte, private Einlage aufs Firmenkonto — entsteht ein Verrechnungskonto. Ohne schriftliche Vereinbarung mit Zinssatz, Höchstgrenze und Rückzahlung behandelt das Finanzamt einen Sollstand als verdeckte Gewinnausschüttung: die Firma zahlt Steuer auf einen Gewinn, den sie nicht hatte, und Sie versteuern die Entnahme zusätzlich. Mit Vereinbarung bleibt es ein normales Darlehen. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht die Vereinbarung mitlesbar. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.
Beide Richtungen müssen verzinst werden — auch das Guthaben des Gesellschafters. Ein üblicher Maßstab ist der Basiszinssatz plus ein Aufschlag, mindestens jedoch die Bandbreite, die eine Bank verlangen würde.
Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung: Zinsen jedes Jahr buchen, Saldo bestätigen, Rückzahlungen einhalten. Eine Vereinbarung, die nur in der Schublade liegt, hilft im Streit mit dem Finanzamt nicht.