Gesellschafter und Gesellschaft

Verrechnungskonto vereinbaren.

Wozu das gut ist: Sobald Geld zwischen Ihnen und Ihrer Firma hin- und herläuft — private Ausgabe von der Firmenkarte, private Einlage aufs Firmenkonto — entsteht ein Verrechnungskonto. Ohne schriftliche Vereinbarung mit Zinssatz, Höchstgrenze und Rückzahlung behandelt das Finanzamt einen Sollstand als verdeckte Gewinnausschüttung: die Firma zahlt Steuer auf einen Gewinn, den sie nicht hatte, und Sie versteuern die Entnahme zusätzlich. Mit Vereinbarung bleibt es ein normales Darlehen. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht die Vereinbarung mitlesbar. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.

Die Parteien

Vertrag mit sich selbst. Schließt der Geschäftsführer die Vereinbarung mit der Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, braucht er die Befreiung von § 181 BGB oder einen Gesellschafterbeschluss, der den Abschluss ausdrücklich genehmigt. Ohne beides ist die Vereinbarung schwebend unwirksam — und damit für das Finanzamt nicht vorhanden.

Wie das Konto geführt wird

Optional, hilft der Zuordnung.
Grenze, ab der nichts mehr entnommen wird.
Ohne Höchstbetrag fehlt die Grenze. Ein Verrechnungskonto ohne vereinbarte Obergrenze wird bei größeren Sollständen regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Setzen Sie einen Betrag, den die Gesellschaft ohne Gefährdung ihrer Liquidität tragen kann.

Zinsen

Beide Richtungen müssen verzinst werden — auch das Guthaben des Gesellschafters. Ein üblicher Maßstab ist der Basiszinssatz plus ein Aufschlag, mindestens jedoch die Bandbreite, die eine Bank verlangen würde.

Bei vollem Höchstbetrag.
Ohne angemessene Zinsen fehlt der wichtigste Punkt. Ein unverzinstes oder zu niedrig verzinstes Darlehen an den Gesellschafter führt regelmäßig zur verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe der ersparten Zinsen.

Rückzahlung und Sicherheit

0 gewählt

Abschluss

Genehmigt den Abschluss dieser Vereinbarung.

Prüfen lassen?

Ihre Vereinbarung

Entwurf

Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung: Zinsen jedes Jahr buchen, Saldo bestätigen, Rückzahlungen einhalten. Eine Vereinbarung, die nur in der Schublade liegt, hilft im Streit mit dem Finanzamt nicht.